IMPRESSUM

Fincova – Finanz & Investberatung
Bühlstraße 13
71101 Schönaich
Tel.: +49 176 34422238
E-Mail: ludwig.schmauder@fincova.de

ERSTINFORMATION ANSEHEN:

ERSTINFORMATION
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Ludwig Schmauder (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung ( Darlehensvermittler und Immobilienmakler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler),
Registrierungs-Nr. D-2SE0-4UHDG-19
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler),
Registrierungs-Nr. D-F-175-HZPN-52
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler),
Registrierungs-Nr. D-W-175-5Q7A-50
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-2SE0-4UHDG-19 (für § 34d GewO)
(für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-175-5Q7A-50 (für § 34i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Berufsrechtliche Regelungen
– § 34c Gewerbeordnung (GewO)
– § 34d Gewerbeordnung (GewO)
– § 34f Gewerbeordnung (GewO)
– § 34i Gewerbeordnung (GewO)
– §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
– Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)
– Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
– Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Unter www.gesetze-im-internet.de, der Website des Bundesministerium der Justiz, betrieben durch die juris GmbH, können die berufsrechtlichen Regelungen eingesehen und abgerufen werden.
Beratung und Vergütung:
Auch Beratung ist in der Tätigkeit enthalten. Vergütet wird die Tätigkeit durch in den Versicherungsprämien enthaltenen Provision (Courtage genannt), die der Produktanbieter auszahlt oder durch ein vereinbartes Honorar als konkrete vereinbarte Zahlung des Kundens. Eine Kombination aus Provision und Honorar ist ebenfalls denkbar.  Je nach Kundensituation und dessen Bedürfnisse ist abhängig, wie die Tätigkeit bezahlt wird.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.